Glossar
Drucksache
Alle Vorlagen, die im Bundestag
verhandelt werden, erscheinen als Drucksache: Gesetzentwürfe, Anträge von
Fraktionen
oder der Bundesregierung, Beschlussempfehlungen und Berichte aus
den Ausschüssen, Änderungs- und Entschließungsanträge,
Große und Kleine
Anfragen aus dem Parlament an die Bundesregierung, Berichte und
Unterrichtungen sowie Fragen für die Fragestunde im Plenum.
Die Vorlagen, die bestimmten Formalien entsprechen müssen, gelangen zunächst ins Parlamentssekretariat, wo sie geprüft, fortlaufend nach Eingang nummeriert und für den Druck vorbereitet werden. Zusammen mit der Nummer der aktuellen Wahlperiode ergibt die fortlaufende Zahl die amtliche, einmalige Drucksachen-Nummer, zum Beispiel 16/1234. Die Drucksachen werden bis auf wenige Ausnahmen gedruckt und an die Abgeordneten, an die Mitglieder des Bundesrates sowie an alle Bundesministerien verteilt. In einer in der Regel vierjährigen Wahlperiode entstehen im parlamentarischen Betrieb mehr als 10.000 Drucksachen – viele von geringem Umfang, einige, wie der jährliche Haushaltsplan, mit mehr als 3000 Seiten.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/D/drucksache