Glossar
Haushaltsplan
Die Aufstellungsphase des Haushaltsplans wird
durch das jährliche Rundschreiben des Bundesfinanzministers
eingeleitet, mit dem er von den obersten Bundesbehörden die
Voranschläge anfordert. Sie bilden die Grundlage für den
Haushaltsplanentwurf und die damit verbundenen Abstimmungen durch
den Bundesfinanzminister. Der Entwurf des Haushaltsplans wird
zusammen mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes von der Bundesregierung beraten und beschlossen. Die
Bundesregierung leitet den Entwurf des Haushaltsgesetzes und des
Haushaltsplans gleichzeitig dem Bundesrat zur Stellungnahme und dem
Bundestag zur
Beratung zu. Die Beratung im Bundestag umfasst insgesamt drei
Lesungen. Nach der ersten Lesung lässt der Bundestag die Einzelheiten der
Gesetzesvorlage durch seinen Haushaltsausschuss prüfen. Nach
der Beschlussfassung des Bundestages erhält der Bundesrat im
zweiten Durchgang Gelegenheit, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder
Einspruch einzulegen; seine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf ist nicht erforderlich.
Nach dem Abschluss des Verfahrens wird das Haushaltsgesetz mit dem
Gesamtplan vom Bundesfinanzminister und vom Bundeskanzler gegengezeichnet, vom
Bundespräsidenten unterzeichnet und
im Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/H/hh_plan