Glossar
Kanzlerwahl
Das Grundgesetz verlangt eine stabile Demokratie.
Mehrheiten im Parlament sollen sich nicht zufällig ergeben.
Deshalb wird für die wichtige Entscheidung der
Regierungsbildung im Bundestag nicht nur eine einfache
Mehrheit (der gerade anwesenden Abgeordneten) verlangt, sondern
eine Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. Ein Kanzler ist
nur dann gewählt, wenn mehr als die Hälfte aller Abgeordneten
in geheimer Wahl hinter ihm stehen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/K/kanzlerwahl