Glossar
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
Der Maastrichter Unionsvertrag hat in den
EG-Vertrag eine enge Koordinierung der Wirtschaftspolitik der
Mitgliedstaaten im Zeichen der Haushaltsdisziplin sowie das
Programm einer Vergemeinschaftung der Währungspolitik
eingeführt. Zentrales Anliegen der dadurch angestrebten WWU
ist die Schaffung einer stabilen Währung bei gesunder
Finanzlage der Mitgliedstaaten. Der Prozess der
Währungsumstellung lässt sich in drei Phasen gliedern.
Die Phase A ist mit der Entscheidung des Rates auf dem
Brüsseler Gipfel vom Mai 1998 über den Eintritt in die
dritte Stufe der WWU zum 1. Januar 1999 mit elf Teilnehmerstaaten
eingeleitet worden. In die Phase B fällt der tatsächliche
Beginn der Währungsunion seit 1. Januar 1999 mit der
Festlegung der Umrechnungskurse der teilnehmenden Währungen
sowie der Übernahme hoheitlicher Befugnisse durch die
Europäische Zentralbank. EuroBanknoten und
EuroMünzen wurden ab Phase C (1. Januar 2002) gegen die
nationalen Barzahlungsmittel ausgetauscht.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/W/wirt_union