Akteneinsicht für alle
Seit dem 1. Januar 2006 sind amtliche Informationen des Bundes grundsätzlich einsehbar. Das Informationsfreiheitsgesetz gilt auch für die Verwaltung des Deutschen Bundestages, die ihren Aktenplan im Internet veröffentlicht. Der Plan erleichtert es den Bürgerinnen und Bürgern, sich einen Überblick über die Akten der Bundestagsverwaltung zu verschaffen.
Das Informationsfreiheitsgesetz sieht vor, dass jeder ohne Voraussetzung und ohne Begründung Zugang zu Akten und elektronisch gespeicherten Informationen erhalten kann, es sei denn, Belange zum Beispiel der inneren und äußeren Sicherheit sprechen dagegen.
Für den Deutschen Bundestag gilt das Gesetz, soweit öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Ausgenommen sind dagegen Informationen, die parlamentarische Angelegenheiten betreffen, wie Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung, Wahlprüfung und weitere spezifische Bereiche.
Durch den erleichterten Informationszugang wird das Verwaltungshandeln des Bundes transparenter, was die Akzeptanz und Kontrolle durch den Bürger fördert und die demokratischen Beteiligungsrechte stärkt.
Gesetzliche Regelungen zur Informationsfreiheit gibt es bereits in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten, den USA und Kanada.
Informationsfreiheitsgesetz
- Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes, Drucksache 15/4493
- Öffentliche Sachverständigenanhörung am 14. März 2005 zum Thema "Informationsfreiheitsgesetz"
- Übertragung der Anhörung im Archiv des Web-TV
- Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses
- Zweite und dritte Beratung des IFG, Auszüge aus dem Plenarprotokoll 15/179
- Informationsfreiheitsgesetz
- Informationsgebührenverordnung