Nebeneinkünfte werden vorerst nicht veröffentlicht
Der Deutsche Bundestag wird die Angaben der Bundestagsabgeordneten über ihre Einkünfte vorerst nicht veröffentlichen. Die Bearbeitung der eingereichten Meldungen werde einige Wochen in Anspruch nehmen, schreibt Bundestagspräsident Norbert Lammert in einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es zeichne sich zugleich ab, dass das Bundesverfassungsgericht eine zügige Entscheidung der anhängigen Klagen einiger Bundestagsabgeordneter anstrebe. "Daher beabsichtige ich, die Veröffentlichung bis zum Vorliegen dieser Entscheidung auszusetzen", so Lammert.
Unabhängig von der folgenden Überprüfung der Verhaltensregeln durch das Bundesverfassungsgericht gilt weiterhin die Frist 30. März 2006. Bis zu diesem Datum müssen die Abgeordneten dem Bundestagspräsidenten Einkommen und Zuflüsse aus Tätigkeiten außerhalb ihres Mandats anzeigen.