Streit über Gefährlichkeit Mohammed Zammars
Mit einem politischen Schlagabtausch zwischen der SPD und den
drei Oppositionsfraktionen über die Gefährlichkeit des
unter Terrorverdacht geratenen und im Februar dieses Jahres in
Damaskus zu zwölf Jahren Haft verurteilten Deutsch-Syrers
Mohammed Haydar Zammar wurde am Donnerstag, dem 11. Oktober 2007,
die Auftaktsitzung des Untersuchungsausschusses zu diesem Fall
schon nach kurzer Zeit unterbrochen.
Zeugenvernehmung vertagt
Der Vorsitzende Siegfried Kauder (CDU) vertagte die
Zeugenvernehmung von drei mit den Ermittlungen zu Zammar befassten
Mitarbeitern des Bundeskriminalamts (BKA), nachdem die Opposition
auf der Anforderung aller Ermittlungsakten des BKA und der
Generalbundesanwaltschaft in dieser Angelegenheit bestanden hatte.
Der Liberale Hellmut Königshaus, Wolfgang Neskovic
(Linkspartei) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) warfen
der Bundesregierung vor, den Abgeordneten nun schon zum
wiederholten Mal nicht alle für die Aufklärungsarbeit
erforderlichen Dokumente zur Verfügung zu stellen.
Gefährlichkeit Zammars sei hinreichend belegt
Vor dem Hintergrund der Frage, ob deutsche Stellen im Herbst 2001 die Daten zu einer schließlich in Marokko zur Verhaftung Zammars führenden Reise des Deutsch-Syrers zu Recht an US-Dienste weitergeben durften, erklärte hingegen SPD-Obmann Thomas Oppermann, in den dem Ausschuss vorliegenden Dokumenten sei die Gefährlichkeit Zammars als eines terroristischen Gefährders bereits hinreichend belegt.
Hintergrundinformationen zu Zammar
Zammar wurde damals von Marokko nach Syrien gebracht, wo er
seither in einer als Foltergefängnis geltenden Haftanstalt
festgehalten wird. Dort wurde er im Herbst 2002 von Vertretern des
BKA, des Bundesnachrichtendiensts und des Verfassungsschutzes
verhört. Nach mehrjähriger Gefangenschaft wurde Zammar
Ende 2006 in Damaskus vor dem Staatsgerichtshof angeklagt,
vorgeworfen wurden ihm u. a. die Mitgliedschaft in der
Moslembruderschaft und Kontakte zu den Attentätern des 11.
September 2001. Der Ausschuss soll die Rolle der deutschen
Regierung und hiesiger Behörden in dieser Affäre
klären.
Kontakt zu Hamburger Terrorzelle
Für SPD-Obmann Oppermann steht fest, dass der "in
menschenrechtswidriger Haft" sitzende Zammar ein "bekennender
Dschihadist" ist. Der Deutsch-Syrer habe in der Wohngemeinschaft
der Hamburger Terrorzelle verkehrt und sei in Afghanistan "zum
Terrorkämpfer ausgebildet worden".
Terrorverdacht sei nicht hinreichend bewiesen
Wolfgang Neskovic indes betonte, es müsse im Ausschuss noch
genau geprüft werden, wie gefährlich Zammar wirklich
gewesen sei. Zwar gebe es Verdachtsmomente für eine
Verwicklung des Deutsch-Syrers in die Anschläge von New York,
doch hätten die Vorwürfe hierzulande nicht für einen
Haftbefehl ausgereicht. Der Obmann der Linkspartei stufte die
Festnahme Zammars und dessen Inhaftierung in Syrien als Teil der
illegalen Verschleppungspraktiken der USA im Anti-Terror-Kampf ein.
Man müsse untersuchen, ob deutsche Behörden durch die
Weitergabe ihrer Erkenntnisse zu dem Deutsch-Syrer deren Nutzung
für rechtsstaatswidrige Methoden seitens der US-Stellen in
Kauf genommen hätten.
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Verhöre
Wie Neskovic sieht der FDP-Abgeordnete Königshaus eine Hauptaufgabe des Ausschusses in der Klärung der Frage, ob deutsche Behörden in einem "Foltergefängnis" Verhöre vornehmen dürfen. Der liberale Politiker äußerte zudem den Verdacht, dass wie im Fall Murat Kurnaz das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung zwischen Polizei und Verfassungsschutz missachtet worden sein könnte.
Auftrag des 1. Untersuchungsausschusses
Die Bundesregierung hatte am 20. Februar 2006 dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages einen Bericht "zu Vorgängen im Zusammenhang mit dem Irakkrieg und der Bekämpfung des internationalen Terrorismus" vorgelegt. Zur Klärung von offenen Fragen, Bewertungen und gebotenen Konsequenzen wurde am 7. April 2006 der 1. Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes (GG) eingesetzt. Der Untersuchungsausschuss soll im Zusammenhang mit den Vorgängen aus dem Bericht klären, welche politischen Vorgaben für das Handeln von Bundesnachrichtendienst (BND), Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Militärischem Abschirmdienst (MAD), Generalbundesanwalt (GBA) und Bundeskriminalamt (BKA) gemacht wurden. Ferner soll der Ausschuss untersuchen, wie die politische Leitung und Aufsicht ausgestaltet und gewährleistet wurde.