Der Bundesadler
Bundestagsadler im Plenarsaal
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Am 20. Januar 1950 führte die Bundesrepublik Deutschland als deutsches Wappen den Adler offiziell ein.
Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund den einköpfigen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge in roter Farbe.
Der Adler ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland.
Wie schon in der Weimarer Republik werden Regelungen die künstlerische Ausgestaltung betreffend für jeden besonderen Zweck offen gelassen. So wurde in den Richtlinien des Bundesinnenministers von 1950, die zwischen „urkundlichen“ und „dekorativen“ Verwendungszwecken unterschieden, unter anderem vermerkt, dass die Verwendung des Bundesadlers zu künstlerischen Zwecken jedermann freistehe.
Entsprechend unterscheiden sich die Ausführungen des Bundesadlers zum Beispiel auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen. Im Auftrag des Deutschen Bundestages gestaltete der Kölner Künstler Ludwig Gies 1953 den Bundestagsadler für den Bonner Plenarsaal. Heute befindet sich im Plenarsaal des Berliner Reichstagsgebäudes der Gies´sche Adler in einer vom Studio Lais bearbeiteten Fassung von 1999.
Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich im Bundeswappen, auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten sowie in Dienstsiegeln.
In der DDR war der Adler kein Teil des Staatswappens. "...Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist" war das Wappen der DDR.
Seit der Wiedervereinigung 1990 ist der Bundesadler wieder das gesamtdeutsche Wappentier.