EU-Finanzplanung auf dem Prüfstand
Für die Finanzplanung der EU wurde ein Zeitrahmen von 2007
bis 2013 festgelegt. 2008 beginnt eine erste Überprüfung
der bestehenden Regelungen. In der Anhörung des
Europaausschusses geht es um die Mittel zur Finanzierung. Bisher
wurden durch die Mitgliedsländer Beiträge gezahlt.
Allerdings hat der Britenrabatt zu Unstimmigkeiten geführt.
Diese Regelung der EU gesteht Großbritannien und Nordirland
einen Sonderstatus gegenüber anderen Mitgliedern zu. Die
Experten diskutieren unter anderem, eine EU-Steuer oder ein
ähnliches Eigenmittelsystem einzuführen. Dieser erste
Tagesordnungspunkt ist öffentlich.
Neubewertung des Finanzrahmens
Im Rahmen des Europäischen Rates vom 15./16. Dezember 2005 verständigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten auf eine neue Finanzielle Vorausschau für die Jahre 2007 bis 2013 unter Einfügung einer speziellen Überprüfungsklausel (Rendezvous-Klausel). Diese sieht eine "umfassende Neubewertung des Finanzrahmens" vor. Die Europäische Kommission wird aufgefordert, das EU-Finanzsystem, einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der Eigenmittel und der Ausgleichszahlungen an das Vereinigte Königreich bis spätestens 2009 einer gründlichen Überprüfung zu unterziehen. In der Anhörung des Europaausschusses geht es um erste Überlegungen zur Halbzeitüberprüfung der Finanziellen Vorausschau und die Reform der Mittel zur Finanzierung der Europäischen Union.
Eigenmittel
Zur Finanzierung ihrer Ausgaben verfügt die Europäische Union über Eigenmittel. Zu diesen zählen die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhobenen Abgaben und Zölle, die Mehrwertsteuer-Eigenmittel und die Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens (BNE) der einzelnen Mitgliedstaaten (diese haben den Charakter von Beiträgen der Mitgliedstaaten). Insbesondere der sog. Britenrabatt und die GAP haben bislang zu innerhalb der EU-Mitgliedstaaten zu Unstimmigkeiten geführt. Der aus politischen Gründen eingeführte Korrekturmechanismus gewährt dem Vereinigten Königreich einen Sonderstatus gegenüber den anderen EU-Mitgliedstaaten durch einen Ausgleich in der Höhe von 0,66 Prozent seines negativen Nettosaldos. Die Experten werden unter anderem Möglichkeiten eines auf steuerlichen Eigenmitteln beruhenden Finanzierungssystem, mit dem bis zu 50 Prozent des EU-Haushaltes gedeckt werden könne, diskutieren.
Dieser erste Tagesordnungspunkt ist öffentlich.
WebTV
Die Anhörung wird live im WebTV übertragen und steht ab Donnerstag als Video-on-Demand bereit. Die Sitzung ist live auch in DSL-Qualität und Audio abzurufen.
Zeit: Mittwoch, 14. November 2007, 10.00 bis ca. 11.30 Uhr
(öffentlicher Teil)
Ort: Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 4.900
Wegen der geringen Platzkapazitäten für Besucher ist eine
telefonische Anmeldung im Ausschusssekretariat (Telefon:
030/227-32505) unbedingt erforderlich!
Als Experten sind eingeladen:
- Prof. Dr. emeritus Jörg Huffschmid, Arbeitsgruppe "European Economists for an Alternative Exonomic Policy in Europe" (Euromemo)
- Dr. Berthold Busch, Institut der deutschen Wirtschaft, Köln