Wahlkreiskommission: Sachsen verliert, Niedersachsen gewinnt
Die Diskussion um eine korrekte Verteilung der Wahlkreise auf die Bundesländer geht in eine neue Runde. Im Bericht der Wahlkreiskommission für die vergangene Bundestagswahl, der jetzt als Unterrichtung der Bundesregierung ( 16/4300) vorliegt, stellt die Kommission sich hinter die Empfehlungen ihrer Vorgängerin, bei der proportionalen Zuteilung der Wahlkreise auf die Länder keine möglichen Wünsche nach Kontinuität zu berücksichtigen.
Laut Bundeswahlgesetz muss die Zahl der Wahlkreise in den einzelnen Ländern deren Bevölkerungsanteil soweit wie möglich entsprechen. Hiermit sollen unter anderem Überhangmandate auf Grund ungleicher Verteilung der Wahlkreise vermieden werden. Die Kommission hatte unter anderem zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, darauf zu achten, dass sich die Wahlkreise nicht bei jeder Wahl verändern, weil sich die Einwohnerzahl geringfügig verändert. Die Experten kamen zu dem Schluss, dass die Gesetzeslage eine strenge Auslegung vorsehe. Zudem empfehlen sie ein anderes Berechnungsverfahren, das für mehr Kontinuität sorgen soll.
Nach den Empfehlungen der Kommission würde Sachsen einen Wahlkreis verlieren und hätte 16 statt 17. Niedersachsen würde künftig 30 statt 29 haben. Grundlage der Berechnungen waren laut Bericht die Bevölkerungszahlen vom 31. Dezember 2005. Insgesamt überprüfte die Kommission 56 Wahlkreise. Für zehn Kreise schlug sie Änderungen vor.