Alle vier Fraktionen fordern ein Ende von Gewalt und Terror in Simbabwe
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass die Situation in Simbabwe, wo Gewalt, Vertreibungen und Inhaftierungen von politisch missliebigen Personen unter dem Regime von Präsident Robert Mugabe an der Tagesordnung sind, beim G8-Gipfel in Gleneagles Anfang Juli behandelt werden. Die Sanktionen sollten gegebenenfalls ausgeweitet werden, finden alle vier Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag ( 15/5830), der am heutigen Donnerstag ohne Beratung vom Plenum des Bundestages verabschiedet werden soll.
Eine neue Dimension des Terrors gegen die eigene Bevölkerung stellten die seit Mai anhaltenden Zerstörungen von Armensiedlungen und Märkten dar. Unter dem Vorwand, die Gebiete müssten saniert und von Kriminellen gesäubert werden, rissen bewaffnete Polizei und Milizen die Hütten und Häuser mit Baggern und Panierraupen nieder oder zündeten sie an. Häufig würden die Bewohner gezwungen, die eigenen Behausungen selbst niederzureißen. Nach Angaben der Vereinten Nationen sind durch die Aktion "Murambatsvina" ("Abfallbeseitigung") bislang mindestens 200.000 Menschen obdachlos geworden, die simbabwische Opposition spreche sogar von 1,5 Millionen Betroffenen.
Die Staaten der Afrikanischen Union (AU) fordern SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf, angesichts ihres Gipfeltreffens, das derzeit in Libyen stattfindet, ihren Selbstverpflichtungen zu entsprechen und auf Simbabwe anzuwenden. Die Bundesregierung müsse die Staaten der AU auffordern, sich zum Fürsprecher der unterdrückten Bevölkerung Simbabwes zu machen. Die südafrikanische Regierung sei auf ihre besondere Verantwortung gegenüber ihrem Nachbarland hinzuweisen. Sie müsse aufgefordert werden, sich bei der Regierung in Harare für ein sofortiges Ende der Zwangsvertreibung einzusetzen. Weiterhin solle die Bundesregierung sich dafür stark machen, dass das menschenverachtende Vorgehen der simbabwischen Regierung im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen behandelt und dort geprüft wird, inwieweit die Verantwortlichen durch den Internationalen Strafgerichthof zur Rechenschaft gezogen werden können.
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