Ausgaben für Vorsorge und Rehabilitation deutlich zurückgegangen
Berlin: (hib/VOM) Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter sind seit dem Jahr 2000 deutlich zurückgegangen. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/5920) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/5886) zur Bewilligungspraxis bei Mutter-Kind-Kuren. Allerdings seien bis Ende der 90er-Jahre jährlich extrem hohe Steigerungsraten zu verzeichnen gewesen. So seien die Ausgaben der GKV von rund 147 Millionen Euro im Jahr 1993 auf 421 Millionen Euro im Jahr 1999 angestiegen. Seitdem seien sie kontinuierlich zurückgegangen. Für das Jahr 2004 ergibt sich nach Aussage der Regierung ein Ausgabenvolumen von 289 Millionen Euro, das etwa dem Niveau des Jahres 1995 entspricht. Ob und in welchem Umfang der Rückgang der Ausgaben auf den Rückgang der Antragszahlen oder auf eine größere Zahl von abgelehnten Anträgen zurückzuführen ist, kann die Regierung nach eigener Aussage nicht feststellen. Antrags- und Bewilligungsstatistiken für Leistungen zur Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter seien gesetzlich nicht vorgesehen. Sie lägen weder den Spitzenverbänden der Krankenkassen noch den Krankenkassen selbst vor. Solche Statistiken würden auch in der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Verwaltungsaufwands nicht geführt.
Wie es weiter heißt, können Mütter und Väter unter bestimmten Voraussetzungen als Begleitperson an stationären Heilbehandlungen für Kinder teilnehmen oder auch parallel eigene Rehabilitationsleistungen erhalten. Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung dafür seien in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hätten darauf hingewiesen, dass sie keine Änderungen im Hinblick auf die Zugangsvoraussetzungen für die Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen für Mütter und Väter vorgegeben hätten. Allerdings kritisiere vor allem das Müttergenesungswerk eine restriktive, uneinheitliche und nicht immer nachvollziehbare Bewilligungspraxis der Krankenkassen. Bei Widersprüchen gegen eine ursprüngliche Ablehnung werde dann allerdings eine "höhere Bewilligungsquote" erreicht.
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