Regierung will Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben beschleunigen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung beabsichtigt, Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben zu beschleunigen. In einem Gesetzentwurf ( 16/54) heißt es, die heutigen Vorschriften zur Planung des Baus und der Änderung von Bundesfernstraßen, Betriebsanlagen der Eisenbahn, von Bundeswasserstraßen und Flughäfen würden den Anforderungen nicht mehr genügen. Vor allem fehle bislang im Verkehrs- und Energiesektor eine klare Regelung über die Rechtsstellung von Naturschutzvereinen und sonstigen Umweltschutzvereinigungen im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Rechtsstellung dieser Vereinigungen derjenigen von privaten Personen anzugleichen. Darüber hinaus würden zahlreiche weitere von der Planungspraxis aufgeworfene Probleme aufgegriffen und Detaillösungen zur Vereinfachung, Beschleunigung und Stabilisierung der Planungsverfahren im Verkehrs- und Energiesektor vorgeschlagen. Die Regierung stellt einen Zusammenhang zwischen diesem Gesetzentwurf und dem vor kurzem in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Verkehrswegebeschleunigungsgesetzes her. Darin hatte sie angekündigt, Planungsverfahren weiter zu vereinfachen und zu beschleunigen, um damit den ostdeutschen Ländern einen "gleitenden Übergang" in ein für ganz Deutschland verbessertes und vereinheitlichtes Planungsrecht zu ermöglichen.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Initiative zwar begrüßt, aber auch Änderungsbedarf angemeldet. Die Regierung wird aufgefordert, Regelungen in das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes aufzunehmen, denen sich die Länder bei ihren eigenen Verwaltungsverfahrensgesetzen anschließen könnten, um einer Rechtszersplitterung vorzubeugen. Die Länderkammer weist darauf hin, dass im Entwurf eine Geltungsdauer von fünf Jahren für Planfeststellungsbeschlüsse festgeschrieben ist. Gegebenenfalls sei ein Verlängerungsverfahren erforderlich. Dieses Verfahren mit integrierter Anhörung sei aufwändig und mit Rechtsunsicherheit behaftet. Dies könne man sich sparen, heißt es weiter, wenn nach fünf Jahren auf das Verlängerungsverfahren verzichtet und für die Planfeststellungsbeschlüsse eine Geltungsdauer von zehn Jahren vorgesehen wird. Auch wirke sich die vorgesehene Regelung, wonach ein Planfeststellungsbeschluss 15 Jahre nach Baubeginn außer Kraft tritt, nachteilig aus. Gegebenenfalls müsste ein neues Genehmigungsverfahren eingeleitet werden. Empfohlen wird, die vorgesehene Befristung zu streichen.
Die Regierung unterstreicht in ihrer Gegenäußerung, dass sich die fehlende Berechenbarkeit der Dauer von Planungsverfahren vielfach als Investitionshemmnis auswirke. Das Gesetz werde eine höhere Planungssicherheit schaffen und dadurch ermöglichen, dass privates Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung gestellt wird. Die Regierung will an ihren Vorschlägen festhalten, steht aber der Aufnahme einzelner Vorschläge des Bundesrates offen gegenüber. Sie lehnt jene Vorschläge der Länderkammer ab, welche die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden sowie den Umweltschutz einschränken oder EU-Vorschriften verletzen. Das Gesetz solle am 1. Januar 2006 in Kraft treten.
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