Grünes Licht für Datenaustausch zwischen sieben EU-Staaten
Berlin: (hib/WOL) Ein völkerrechtlicher Vertrag vom Mai 2005 zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Spanien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich über die Vertiefung der Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus, grenzüberschreitender Kriminalität und illegaler Migration kann ratifiziert werden. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat am Mittwochvormittag dem dazu vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 16/1108) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt. Das gleiche Ergebnis erzielte auch der Gesetzentwurf zur Umsetzung des Vertrages ( 16/1109), mit dem die Verantwortlichkeiten der nationalen Kontaktstellen, die Kennung zugriffsberechtigter Bearbeiter in deutschen Behörden sowie das Verfahren zum automatisierten Abruf oder Abgleich von DNA-Daten oder zur Kennzeichnung von personenbezogenen Daten definiert wird. Der Bundesrat hatte im April seine Zustimmung zum Vertragswerk gegeben. Nach Vertragsratifizierung, mit der in der zweiten Jahreshälfte gerechnet wird, gewähren sich die beteiligten Staaten untereinander den Zugriff auf nationale Datenbanken. Damit können Fahrzeugregisterdaten auf dem Weg eines Online-Lesezugriffs abgerufen werden. Nach dem so genanten Treffer/kein Treffer-Sytem soll auch der Zugriff auf DNA-Analysedateien sowie auf Fingerabdruckdateien eröffnet werden. Im Fall eines Treffers entscheiden dann die nationalen Einrichtungen oder Gremien über das weitere Verfahren zur Überstellung von Daten oder Personen an den anfragenden Staat.
Die Oppositionsfraktionen hatten unter anderem kritisiert, mit dem Vertrag werde eine neue Qualität der Verbrechensbekämpfung erreicht, wenn ein Datenaustausch grundsätzlich möglich werde. Zudem sei aufgrund unterschiedlicher Rechtslagen in den Vertragsstaaten ein Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten über den Zugang zu Daten von Personen aus anderen Staaten nicht mehr gewährleistet. Außerdem bestehe im deutschen Text nicht - wie bei den Österreichern - der Vorbehalt, "DNA-Daten nur dann weiterzugeben, wenn der begründete Verdacht auch einen EU-Haftbefehl rechtfertigen würde". Die Linksfraktion ergänzte diese Kritikpunkte der FDP dahingehend, dass in anderen Vertragsstaaten die nationalen Datenschützer teilweise nicht einbezogen worden seien. Die Bündnisgrünen sprachen zudem die Gefahr einer Fragmentierung in der EU an und monierten, der Vertag greife massiv in das Rechtswesen der Europäischen Union und der nationalen Staaten ein. Fragwürdig sei auch der Austausch ganzer Listen von möglichen Gewalttätern sowie die Tatsache, dass es kaum Auskunftsrechte und wenig Chancen für Einzelpersonen gebe, sich gegen eine irrtümliche oder fehlerhafte Zuordnung zur Wehr zu setzen.
Der Beauftragte für den Bundesdatenschutz, Peter Schaar (Bündnis 90/Die Grünen), betonte den Pilotcharakter des Vertrages, bei dem ein beachtliches Maß an Datenschutz erreicht werde. Schaar räumte aber ein, dass "etwa in Frankreich" eine Trennung des Datenzugangs zwischen Polizei oder Geheimdienste nicht gewährleistet sei. Die Regierung betonte, sie sei stolz auf das Erreichen des Vertrages, auch im Hinblick auf einem möglichst einheitlichen Datenschutz in der EU. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund zu würdigen, dass ein entsprechender EU-Kommissionsentwurf zahlreichen Mitgliedstaaten nicht weit genug, anderen EU-Mitgliedern jedoch bereits zu weit gegangen sei. Mit der Ratifizierung des so genannten "Prümer Vertrages" sei die Einbettung in EU-Recht vorgesehen und möglich. Auch hätten bereits einige skandinavische Staaten ihr Interesse bekundet, dem Vertrag beizutreten.
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