Bodenrecht und Europatauglichkeit Thema der Föderalismusanhörung
Berlin: (hib/SAS/MPI) Den Auftakt der Föderalismusanhörung von Bundestag und Bundesrat bildet am Dienstagvormittag, 16. Mai, der Bereich Bau und Verkehr. Dabei geht es um die Trennung der Gesetzgebungskompetenz beim landwirtschaftlichen und städtebaulichen Grundstücksverkehr und Bodenrecht. Erörtert werden dazu die Stellungnahmen der Gutachter Klaus Mittelbach (BDI), Willy Boß vom Vorstand des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften in Berlin, Professor Willy Spannowsky von der Technischen Universität Kaiserslautern und Professor Ulrich Battis von der Berliner Humboldt-Universität.
Der Rechtsausschuss beschäftigt sich im Rahmen der Föderalismusanhörung voraussichtlich am Dienstagnachmittag mit der Europatauglichkeit des Grundgesetzes. Unter anderem geht es um die Beteiligungsrechte des Bundesrates (Artikel 23, Absatz 6). Künftig soll die Bundesregierung als Verhandlungsführer in Brüssel in einigen Bereichen der ausschließlichen Landesgesetzgebung durch einen vom Bundesrat benannten Vertreter der Länder ersetzt werden. Dies gilt etwa für die schulische Bildung, die Kultur und den Rundfunk. Ziel der Neuregelung ist es, die deutsche Verhandlungsposition auf der EU-Ebene zu verbessern. Ferner soll der Europakammer des Bundesrates die Möglichkeit schriftlicher Abstimmungen ermöglicht werden (Änderung von Artikel 52, Abs. 3a). Damit soll erreicht werden, den Zeitaufwand für die Formulierung von Stellungnahmen zu verringern und die Koordination zu erleichtern. Zu diesem Themenkomplex sollen unter anderen Professor Götz Frank von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg und der Direktor des Max-Planck-Instituts für Gesellschaftsforschung in Köln, Fritz W. Scharpf als Experten gehört werden.
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