Beteiligung der Öffentlichkeit an Verkehrsprojekten erfolgt in mehreren Phasen
Berlin: (hib/JBU) Die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden bei Infrastrukturvorhaben erfolgt nach Angaben der Bundesregierung in mehreren Planungsphasen. In ihrer Antwort ( 16/1746) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ( 16/1586) weist sie darauf hin, Betroffene und Verbände würden im Rahmen des Raumordnungsverfahrens, des Linienbestimmungsverfahrens sowie des Planfeststellungsverfahrens in die Vorhaben involviert. Die Beteiligungsdauer richte sich dabei nach den gesetzlich vorgegebenen Fristen des jeweiligen Verfahrens. Der damit verbundene behördliche Zeitbedarf sei einzelfallabhängig und daher sehr unterschiedlich. Gemäß der Bundesregierung unterscheiden sich die Fristen in den Ländern teils erheblich. Eine Addition könne daher nicht den tatsächlich erforderlichen Zeitbedarf angeben.
Mit der Anfrage hatte die Grünenfraktion die Darstellung zeitlicher Abläufe ausgewählter Projekte erfragt, um zeitliche Einsparpotenziale besser einschätzen zu können. Die Regierung macht infolgedessen Angaben zu insgesamt vier Projekten. Diese beziehen sich auf die Bundesstraßen 10, 31 und 50 sowie die Autobahn 31. Bei lediglich einer Verkehrsmaßnahme, der A 31, sei der Prozess von der Projektidee bis zur Fertigstellung reibungslos innerhalb von knapp 11 Jahren verlaufen. Aufgrund von Klagen habe sich der Zeitraum bei den anderen angegebenen Vorhaben verzögert. Die Investitionskosten haben nach Angaben der Regierung zwischen 17,6 und 325 Millionen Euro betragen.
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