Übernahme in unbefristete Verträge wird durch Wehrdienst nicht vereitelt
Berlin: (hib/BOB) Einberufungen zum Wehrdienst aus einem befristeten Arbeitsverhältnis vereiteln nach den bisherigen Erfahrungen der Bundesregierung grundsätzlich nicht die Übernahme in ein unbefristetes Vertragsverhältnis. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 16/1771) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/1557) mit. Vielmehr sähen sich Arbeitgeber gerade wegen des nicht abgeleisteten Wehrdienstes zum Teil daran gehindert, Wehrpflichtige in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wenn die Übernahme eines Wehrpflichtigen in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstehe, werde "in jedem Einzelfall" das Vorliegen einer "besonderen Härte" geprüft, die dann zu einer Zurückstellung führen würde. Diesen Grundsätzen entspreche die Praxis von Wehrverwaltung und Bundesamt für den Zivildienst. Im Übrigen verhindert laut Bundesregierung das Arbeitsplatzschutzgesetz berufliche Nachteile aufgrund des Wehr- oder Zivildienstes. Die wehrdienstbedingte Unterbrechung eines befristeten Arbeitsverhältnisses stelle deshalb keine "besondere Härte" im Sinne des Wehrpflichtgesetzes dar.
Wie die Regierung weiter mitteilt, sind fast 35.000 tauglich gemusterte Wehrpflichtige des Geburtsjahrganges 1983 noch nicht zum Grundwehrdienst einberufen worden. Im Jahr zuvor seien es nur 1.162 Männer gewesen. Bei den Männern mit einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer sei das Geburtsjahr 1986 der zahlenmäßig stärkste Jahrgang: Fast 18.000 seien noch nicht zum Zivildienst einberufen worden, im Jahr davor seien es noch mehr als 15.000, im Jahr 1984 noch mehr als 12.000 Männer gewesen. Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ist zu berücksichtigen, dass die Zivildienstpflichtigen der Jahrgänge ab 1981 noch nicht die Altersgrenze erreicht haben und weiterhin einberufen werden.
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