Vergütung für Betreuer als Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung anheben
Berlin: (hib/BOB) Als Ausgleich für die ab Januar kommenden Jahres geltende Mehrwertsteuererhöhung sollen die Inklusivstundensätze für Berufsbetreuungen pflegebedürftiger Menschen angehoben werden. Die fordern Bündnis 90/Die Grünen in einem Gesetzentwurf ( 16/2649). Sie erläutern, die gesetzlich festgesetzten Inklusivstundensätze bei der Betreuung in Heimen oder von zu Hause lebenden Menschen markiere jetzt schon die untere Grenze der Vergütung. Die Nettostundensätze seien bereits von vielen Vertretern aus Wissenschaft und Praxis als "kaum noch ausreichend" kritisiert worden. Bei einer weiteren Reduzierung dieser Stundensätze würde das Betreuungswesen in seiner jetzigen, qualifizierten Form insgesamt in Frage gestellt. Mit der vorgesehenen Anhebung der Mehrwertsteuer um drei Prozentpunkte würde für berufsmäßig geführte Betreuungen diese Realabsenkung der Nettostundensätze Realität. Dann ginge - vorausgesetzt, der Inklusivstundensatz bleibe unverändert - die Anhebung zu Lasten freiberuflich arbeitender Berufsbetreuer.
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