Schwerbehinderte im öffentlichen Dienst des Bundes
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung soll künftig nur noch ein Mal pro Legislaturperiode über die Situation schwerbehinderter Beschäftigter im öffentlichen Dienst des Bundes berichten. Mit den Stimmen von Unions- und SPD-Fraktion befürwortete der Ausschuss für Arbeit und Soziales am Mittwoch einen Entschließungsantrag der Koalition, wonach die Regierung künftig im Rahmen des Berichtes über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe, der ein Mal pro Legislaturperiode zu leisten ist, auch die Situation der Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst des Bundes behandeln soll. Derzeit gilt für diesen Bereich eine einjährige Berichtspflicht. Die Oppositionsfraktionen lehnten die Neuerung mit der Begründung ab, dass die einjährige Berichtspflicht für einen gewissen Druck sorge, eine hohe Beschäftigungsquote Schwerbehinderter zu gewährleisten. Alle Fraktionen begrüßten den vergleichsweise hohen Anteil schwerbehinderter Beschäftigter im öffentlichen Dienst des Bundes. Wie schon im Jahr 2003 betrug er nach einer Unterrichtung durch die Bundesregierung ( 16/1100) auch im Jahr 2004 7,1 Prozent.
Die Grünen-Fraktion konnte sich im Ausschuss nicht mit ihrem Antrag ( 16/949) durchsetzen, dass Schwerbehinderte auch ohne Begleitperson unentgeltlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen können. Union und SPD stimmten dagegen, Grüne und Die Linke dafür, die FDP enthielt sich der Stimme. Allerdings wurde das Anliegen fraktionsübergreifend unterstützt. Die Koalitionsfraktionen wollen dies im Rahmen eines Änderungsantrages zum Betriebsrentenänderungsgesetz ( 16/1936) regeln, über den der Ausschuss erstmalig beriet. Hintergrund ist, dass nach Auffassung der Abgeordneten immer öfter das Recht behinderter Menschen auf eine Begleitperson pauschal zu einer Pflicht umgedeutet wird.
Im Rahmen eines so genannten Omnibusverfahrens sollen mit dem Betriebsrentenänderungsgesetz auch noch weitere Punkte verabschiedet werden. So gibt es Änderungsanträge von Unions- und SPD-Fraktion, die beispielsweise die Einbeziehung des Dachdeckerhandwerks in das Leistungssystem des neuen Saison-Kurzarbeitergeldes vorsehen. Eine andere Änderung betrifft die Aufbewahrungsfrist für Unterlagen aus der Zeit der ehemaligen DDR, die zur Klärung von Rentenanwartschaften notwendig sind. Da nach Auskunft der Bundesregierung noch 800.000 Konten ungeklärt seien, solle die Frist um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2011 verlängert werden, so die Koalition. Die Linke beschwerte sich über das "Omnibusverfahren", mit dem Änderungsanträge zu sehr unterschiedlichen Gesetzesbereichen ohne inhaltlichen Zusammenhang an einen Entwurf angehängt würden. Der Ausschussvorsitzende Gerald Weiß (CDU) wies diese Kritik unter Hinweis auf die Geschäftsordnung des Bundestages zurück.
Die FDP-Fraktion scheiterte mit ihrem Antrag ( 16/853), der für Schwerbehinderte Parkerleichterungen vorsieht. Die SPD-Fraktion verwies darauf, dass diese Fragen in erster Linie Ländersache sei.
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