Bündnisgrüne wollen Staatsangehörigkeitsrecht erleichtern und verbessern
Berlin: (hib/WOL) Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechtes vorgelegt ( 16/2650). Die Abgeordneten begründen ihre Initiative damit, dass ein "zu großer Teil der dauerhaft und seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Bevölkerung von staatsbürgerlichen Rechten - insbesondere dem Wahlrecht - ausgeschlossen ist". Die gesellschaftliche Integration erfordere weitere Verbesserungen. Die letzte Reform durch die rot-grüne Koalition sei zwar ein entscheidender gesellschaftspolitischer Fortschritt gewesen, um das Recht an die Notwendigkeiten eines Einwanderungslandes anzupassen, dennoch seien Fehler zu korrigieren und das System weiter auszubauen. Das gelte etwa für den Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt im Inland (Geburtsrecht). Damit solle auf das Optionsmodell verzichtet werden, mit dem Betroffene gezwungen seien, mit Erlangen der Volljährigkeit über ihre Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Das Optionsmodell sei integrationspolitisch kontraproduktiv und auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung problematisch.
Im Weiteren sollen nach Vorstellung der Grünen die Einbürgerungsfristen verkürzt und neue Ansprüche für staatsangehörigkeitsrechtlich besonders schutzbedürftige Gruppen verankert werden. Dies gelte für Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sowie für Staatenlose, für die durch eine Reihe von Regeln eine weitere Staatenlosigkeit zu verhindern oder zu beseitigen sei. Zudem solle eine Verkürzung der bisher erforderlichen Aufenthaltszeit zur Einbürgerung eingeführt und Mehrstaatlichkeit vermieden werden. Die Bündnisgrünen betonen, diese Veränderungen seien notwendig, da es Vorstellungen aus der Fraktion von CDU/CSU und dem Kreis der Innenminister gebe, deren gesetzliche Realisierung auf eine "Erschwerung der Einbürgerung" hinziele und deshalb ebenfalls "integrationspolitisch kontraproduktiv" sei.
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