hib-Meldung
307/2006
Datum: 19.10.2006
heute im Bundestag - 19.10.2006
Konvention zur Teilnahme von Ausländern am öffentlichen Leben abgelehnt
16/2882) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (
16/2669) mit. Das Grundgesetz lasse es nicht
zu, durch ein einfaches Gesetz Ausländern aus Nicht-EU-Staaten
das aktive oder passive Wahlrecht für Kommunalwahlen
einzuräumen. Eine Teilnahme am Abkommen würde eine
Verfassungsänderung erfordern, die jedoch unzulässig sei,
da unter anderem Artikel 20 des Grundgesetzes berührt werden
würde. Die Europäische Konvention zur Teilnahme von
Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene hat
eine bessere Integration der ansässigen Ausländer zum
Ziel. Die Vertragspartner verpflichten sich, Ausländern
klassische Bürgerrechte zu garantieren.
Berlin: (hib/AKÖ) Die Bundesregierung möchte aufgrund
rechtlicher Bedenken die Europäische Konvention zur Teilnahme
von Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene
nicht unterzeichnen. Das teilt sie in der Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_307/08