hib-Meldung
317/2006
Datum: 25.10.2006
heute im Bundestag - 25.10.2006
Im Bundestag notiert: Krankenversicherung von Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren
16/2939) auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion (
16/2846). Konkret ging es den Abgeordneten um
Menschen im Alter zwischen 23 und 25 Jahren, die zur
Bedarfsgemeinschaft der Eltern gezählt werden, aber aufgrund
ihres Alters nicht mehr über diese krankenversichert sind. Die
jungen Menschen, die nach der Neuregelung des Zweiten
Sozialgesetzbuches wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes keinen
Anspruch auf Leistungen haben, müssen sich selbst versichern.
Berlin: (hib/MPI) Der Bundesregierung liegen nach eigener Aussage
keine Erkenntnisse über die Krankenversicherung von
Langzeitarbeitslosen zwischen 23 und 25 Jahren vor. Es sei jedoch
davon auszugehen, dass "die Zahl dieser Personen
verhältnismäßig klein ist", schreibt die Regierung
in ihrer Antwort (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2006/2006_317/07