Bahnprivatisierung: FDP will Klarheit über Eigentumssicherungsmodell
Berlin: (hib/HIL) Einzelheiten über das Eigentumssicherungsmodell, das von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Teilen der SPD-Fraktion favorisierte Modell zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG, will die FDP erfahren. In einer Kleinen Anfrage der Fraktion ( 16/3057) heißt es, die typischen Eigenschaften des Sicherungseigentums, wie es beispielsweise bei Kreditinstituten eingesetzt werde, werfe die Frage auf, "inwieweit dieses Instrument geeignet ist, die Interessen des Bundes im Rahmen der Privatisierung der DB AG zu gewährleisten". Dies gelte insbesondere angesichts der Tatsache, dass das Interesse des Bundes gerade nicht darauf gerichtet sei, das Volleigentum der Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) nach Erfüllung der gesicherten Forderung, der DB AG zu übertragen. Ebenso wenig komme in Betracht, dass der Bund die EIU als Sicherungsgegenstand veräußere, um damit das Sicherungsobjekt zu verwerten, falls die zu sichernde Forderung nicht erfüllt werde.
Die FDP fragt dementsprechend, welche Forderungen des Bundes durch das Sicherungseigentum an den EIU gesichert werden sollen, ob diese Forderungen ihrer Natur nach dauerhafter Art oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt seien und ob das Interesse des Bundes darauf gerichtet sei, dauerhaftes Eigentum an der Schieneninfrastruktur bzw. den EIU zu behalten. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten, welche Unterschiede die Bundesregierung bei der Wahrung ihrer Infrastrukturverantwortung nach Artikel 87e Grundgesetz zwischen Voll- und Sicherungseigentum sieht. Die Liberalen wollen des Weiteren wissen, warum das Gutachterteam, dass bereits die anderen Privatisierungsmodelle analysiert hat, nicht mit einer ganzheitlichen Bewertung des so genannten Eigentumssicherungsmodells beauftragt worden sei.
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