Regierung stellt 60 Millionen Euro für Filmfinanzierung bereit
Berlin: (hib/SUK) Die Regierung will ab 2007 jährlich 60 Millionen Euro für ein neues Konzept zur Filmfinanzierung zur Verfügung stellen. Das geht aus ihrer Antwort ( 16/3232) auf eine Kleine Anfrage der Grünen ( 16/2916) hervor. Das so genannte Produktionskostenerstattungsmodell sehe eine Erstattung zwischen 16 und 20 Prozent der in Deutschland ausgegebenen Produktionsmittel vor. Alle geförderten Filme müssten so genannte "kulturelle Eigenschaftstests" erfüllen. Das Modell soll am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Voraussetzung dafür sei, dass die Europäische Kommission eine Genehmigung erteilt.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien konzentriere sich bei seiner Förderpolitik vor allem auf "die Entwicklung der Kunst und Kultur" und "nicht auf die Förderung von Unternehmen". Die Förderung der nationalen Filmwirtschaft etwa verfolge das Ziel, "künstlerisch anspruchsvolle und qualitätsvolle deutsche Filme zu ermöglichen und ihre Verbesserung im In- und Ausland zu sichern und zu verbessern". Dies geschehe über Preise und eine Projektfilmförderung, insgesamt stünden dafür jährlich 32 Millionen Euro zur Verfügung. Zudem unterstütze der Bund die Filmwirtschaft über das Filmförderungsgesetz. Die Filmförderung werde im wesentlichen von der Filmwirtschaft selbst finanziert und habe im vergangenen Jahr etwa 97 Millionen Euro zur Verfügung gehabt.
In ihrer Antwort stellt die Bundesregierung auch klar, dass es innerhalb der Regierung keine "ausdrückliche Zuständigkeit für Kulturwirtschaft allgemein" gebe. Die Ebene des Bundes gestalte über die Gesetzgebung die Rahmenbedingungen für die Kulturwirtschaft, die konkrete Förderpolitik sei Sache der Länder und Kommunen. Es stehe den Unternehmen der Kulturwirtschaft allerdings frei, Förderinstrumente der Wirtschaftsförderung des Bundes - etwa Programme zur Unterstützung von Existenzgründern oder Investitionen - in Anspruch zu nehmen.
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