1. Ausschuss stellt MfS-Tätigkeit des Abgeordneten Claus als erwiesen fest
Berlin: (hib/MAR) Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) hat in seiner 12. Sitzung am 9. November 2006 eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Roland Claus für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik als erwiesen festgestellt. Wie aus dem Bericht ( 16/3392) des Gremiums weiter hervorgeht, erfolgte das Votum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder.
Das Überprüfungsverfahren wurde laut Bericht ohne Zustimmung des Betroffenen eingeleitet, nachdem die Bundesbeauftragte für die Unterlagen der Stasi dem Bundestagspräsidenten im März 2006 pflichtgemäß schriftlich mitgeteilt hatte, sie habe eine inoffizielle Tätigkeit des Abgeordneten Roland Claus für die Staatssicherheit festgestellt. Der von der Bundesbeauftragten dazu übermittelte Aktenbestand habe zehn Seiten und den Zeitraum vom 31. Mai 1976 bis zum 6. Januar 1989 umfasst, heißt es. Bei der Überprüfung lagen dem Bericht zufolge dem 1. Ausschuss hinsichtlich der Erfassung des Abgeordneten Roland Claus als "IM Peter Arendt" unter der identischen Registriernummer die Klarnamenkarteikarte und die Vorgangskarteikarten jeweils in Kopie sowie der Auszug aus der SIRA-Datenbank vor. Darüber hinaus existierten ein Teil eines Schriftwechsels zwischen zwei Diensteinheiten des MfS über Roland Claus sowie ein Bericht der Hauptabteilung XX des MfS. Die Existenz dieser Unterlagen, so die Feststellung des Ausschusses, lässt sich nicht anders erklären, als dass Roland Claus als IM für das MfS tätig gewesen ist.
Dagegen stellt die als Berichterstatterin für die Linksfraktion benannte Abgeordnete Dagmar Enkelmann in einem Sondervotum fest, die zweifelsfreie Feststellung einer inoffiziellen Tätigkeit für das MfS sei nicht gegeben. Der Betroffene selbst bezeichnet "die Mutmaßungen" des zuständigen Ausschusses als "unzutreffend und falsch". Er sei niemals IM gewesen, habe keine Verpflichtungserklärung unterschrieben und keinen Decknamen angenommen.
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