hib-Meldung
020/2007
Datum: 24.01.2007
heute im Bundestag - 24.01.2007
EU-Verbot von Rüstungsexporten in den Libanon umgesetzt
16/4106) heißt, geht das Verbot auf einen
am 15. September 2006 beschlossenen "gemeinsamen Standpunkt" des
Rates zurück. Ausfuhren von Rüstungsgütern in den
Libanon sind bereits genehmigungspflichtig. Neu ist das Verbot von
Handels- und Vermittlungsgeschäften. Erfasst werden auch
Verstöße gegen diese Vorschriften, die von Deutschen im
Ausland begangen werden. Darüber hinaus enthält die
Verordnung Beschränkungen in den wirtschaftlichen und
finanziellen Beziehungen zum Irak, um das Einfuhrverbot für
irakische Kulturgüter durchzusetzen. Zudem wird ein
Einfuhrverbot für Rohdiamanten aus Liberia in die
Außenwirtschaftsverordnung aufgenommen. Gleiches gilt
für Änderungen bei den Ausnahmen vom UN-Waffenembargo
gegen das westafrikanische Land. Mit einem Bußgeld belegt
werden schließlich die Verletzung von Informationspflichten
im Zusammenhang mit den Finanzsanktionen gegen den
weißrussischen Präsidenten Lukaschenko und verschiedene
weißrussische Amtsträger sowie von Informationspflichten
im Zusammenhang mit Finanzsanktionen gegen bestimmte Personen und
Organisationen in der Elfenbeinküste.
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hat die Vorgaben der
Europäischen Union für ein Verbot des Verkaufs oder der
Lieferung von Rüstungsgütern in den Libanon in deutsches
Recht umgesetzt. Wie es in einer Verordnung der Regierung (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_020/03