Jodsalz bei lose abgegebenen Lebensmitteln kennzeichnen
Berlin: (hib/MIK) Für die Kenntlichmachung der Verwendung von Jodsalz bei lose abgegebenen Lebensmitteln hat sich der Petitionsausschuss ausgesprochen. Deshalb beschloss er am Mittwochvormittag, die zugrunde liegende Petition der Bundesregierung "als Material" zu überweisen. Gegen diesen Beschluss stimmte lediglich die FDP-Fraktion.
In der öffentlichen Petition, die von 3.087 Personen unterschrieben wurde, wurde eine Deklarationspflicht für Lebensmittel für den Bestandteil "Jodzusatz" in allen Verpackungen und losen Lebensmitteln gefordert. Die Petentin führte aus, dass der Verzehr hochgradig jodierter Produkte zu erheblichen gesundheitlichen Beschwerden führen könne. Besonders Menschen mit Jodallergie seien gefährdet. Weiter wird kritisiert, dass durch die flächendeckende Viehfutter-Jodierung die tierischen Ausgangsprodukte wie Fleisch, Milch oder Eier bereits hochgradig vorjodiert seien. Durch Zufügung von jodiertem Salz bei der Weiterverarbeitung zu Käse, Wurst und weiteren Fertigprodukten überschreite der Jodgehalt im Endprodukt für viele Menschen die Toleranzgrenze.
Bei den vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahmen führte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus, dass eine generelle Jodzugabe zu Lebensmitteln in Deutschland verboten ist. Nach den lebensmittelrechtlichen Vorschriften dürfte zur Sicherstellung einer ausreichenden Jodzufuhr der Bevölkerung nur die Jodierung von Speisesalz erfolgen. Dabei sei der Zusatz auf maximal 25 Mikrogramm Jod pro ein Gramm Speisesalz beschränkt. Die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Verwendung von Jodsalz in Lebensmitteln werde durch die Vorschriften der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung sichergestellt. Jodsalz müsse danach bei Lebensmitteln in Fertigpackungen im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Ebenso müsse auch die Verwendung von Jodverbindungen in Nahrungsergänzungsmitteln oder diätetischen Lebensmitteln gekennzeichnet sein.
Bei Lebensmitteln, die unverpackt oder in Gaststätten und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung abgegeben würden, könne die Verwendung von Jodsalz jedoch lediglich beim Personal erfragt werden. Dies hielten die Mitglieder des Petitionsausschusses für problematisch. Deshalb müsse geprüft werden, ob die Kenntlichmachung der Verwendung von Jodsalz zukünftig auch für lose abgegebene Lebensmittel verbindlich festgelegt werden kann.
Bei der Jodierung von Viehfutter weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass für alle Tierarten EU-einheitliche Höchstgehalte festgesetzt wurden. Laut einer Stellungnahme des Instituts für Risikobewertung gebe es insgesamt kein Risiko für eine Überversorgung der Bevölkerung mit Jod. Insbesondere bestehe kein erhöhtes Risiko, dass durch die Verwendung von Jodsalz oder durch den Verzehr von jodhaltigen tierischen Lebensmitteln eine bestehende Schilddrüsenerkrankung verschlimmert würde. Der Ausschuss hat die Petition dem Europäische Parlament zugeleitet und das Verfahren im Übrigen abgeschlossen.
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