FDP: DB-Privatisierung nach Eigentumssicherungsmodell verfassungswidrig
Berlin: (hib/HIL) Die FDP will die Privatisierung der Deutschen Bahn AG (DB AG) auf Grundlage des vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurfs für ein Privatisierungsgesetz verhindern. In einem Antrag ( 16/4413) fordert sie, bei der anstehenden Bahnprivatisierung das geltende Verfassungsrecht zu beachten. In den Augen der FDP ist das derzeit nicht der Fall. Der vorliegende Entwurf weißt nach Ansicht der Liberalen inhaltlich die wesentlichen Merkmale des so genannten Eigentumssicherungsmodells auf, auch wenn er diesen Begriff nicht enthält. Die Privatisierung nach dem Eigentumssicherungsmodell verfolge den Zweck, der DB AG zu ermöglichen, "Schienenverkehr und Infrastruktur in einer wirtschaftlichen Einheit zu betreiben und zu bilanzieren". Dazu solle der DB AG das so genannte wirtschaftliche Eigentum an den Infrastruktur-Gesellschaftsanteilen eingeräumt werden.
Nach Auffassung der Liberalen kollidiert die Voraussetzung zur Bilanzierung von "wirtschaftlichem Eigentum" an den Infrastrukturgesellschaften mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus Artikel 87 e Grundgesetz. Dort sei festgeschrieben, dass der Bund Mehrheitseigentümer der Eisenbahninfrastruktur, das heißt der Schienen, Bahnhöfe und sonstiger zum Betrieb des Verkehrs notwendigen Einrichtungen, bleiben muss. Der so genannte Schienenwegevorbehalt des Bundes sichere die Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung des Bundes ab und berechtige sowie verpflichte den Bund, gesellschaftsrechtliche Einwirkungsrechte als Mehrheitseigentümer auszuüben.
Beim Eigentumssicherungsmodell sei der Bund zwar formal Alleineigentümer der Infrastruktur, müsse aber seine Stimmrechte in den Hauptversammlungen per Stimmrechtsvollmacht an die DB AG übertragen, damit diese - wie im Entwurf vorgesehen - "wirtschaftliche Eigentümerin" sein könne. "Eine Eigentümerstellung des Bundes ohne die Möglichkeit, die Eigentümerrechte selber auszuüben, verstößt jedoch gegen den Schienenwegevorbehalt aus Artikel 87 e Grundgesetz", heißt es in dem Antrag.
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