Anhörung zur Neuordnung des ERP-Sondervermögens
Berlin: (hib/VOM) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung ( 16/4664) ist Gegenstand einer öffentlichen Anhörung des Ausschuss für Wirtschaft und Technologie am Montag, dem 23. April. Das ERP-Sondervermögen (European Recovery Program) geht auf den Marshall-Plan und den Wiederaufbau Europas nach dem Krieg mit Hilfe der USA zurück. Daraus werden zinsgünstige Kredite für Mittelstand sowie Stipendienprogramme für junge Wissenschaftler finanziert. Die Bundesregierung will 2 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen an den Bundeshaushalt abführen. Als Ausgleich dafür ist geplant, dem Sondervermögen Rechte des Bundesfinanzministeriums an Rücklagen der KfW-Bankengruppe in Höhe von einer Milliarde Euro zu übertragen. Zugleich soll das ERP-Vermögen Rückstellungen von einer Milliarde Euro auflösen. Als Sachverständige sind neben dem Bundesrechnungshof, der KfW-Bankengruppe, dem Zentralen Kreditausschuss der deutschen Banken und der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young auch die Professoren Wolfgang Wiegard, Hanno Kube, Christian Tomuschat, Michael Sachs, Bernd Rolfes und Christian Waldhoff geladen. Die Anhörung beginnt um 13 Uhr im Saal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses und soll bis gegen 15.30 Uhr dauern.
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