Regierung will Alkoholverbot für Fahranfänger
Berlin: (hib/HIL) Für Fahranfänger in der Probezeit soll Alkohol am Steuer künftig verboten sein. Mit dem absoluten Alkoholverbot will die Bundesregierung die Zahl der durch Alkohol verursachten Unfälle reduzieren. In den vergangenen zwei Jahren, heißt es, sei die Zahl alkoholisierter Fahranfänger, die in einen Unfall verwickelt waren, weiter gestiegen. "Gerade bei Fahranfänger und Fahranfängerinnen ist Alkohol am Steuer besonders gefährlich, denn das Zusammentreffen von Unerfahrenheit und Enthemmung durch Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern", heißt es in dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf ( 16/5047). Am Donnerstag wird er in erster Lesung ins Parlament eingebracht werden. Inkrafttreten soll das Gesetz am 1. August 2007.
Nach dem Entwurf der Regierung handelt danach ordnungswidrig, "wer in der Probezeit nach Paragraf 2a (des Straßenverkehrsgesetzes, Anm. d. Red) als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht". Das bestehende Straßenverkehrsgesetz sieht eine Probezeit von zwei Jahren vor. Der Verstoß gegen dieses Gesetz soll mit einer Geldbuße in Höhe von 125 Euro bestraft werden. Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen - das soll weiterhin erst bei mehr als 0,5 Promille drohen. Alkoholhaltige Medikamente und Lebensmittel sind von dem Verbot ausgenommen.
Der Bundesrat will dagegen das Alkoholverbot nicht nur an die Probezeit, sondern zusätzlich an das Alter koppeln. Die Länderkammer plädiert in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf für eine Koppelung des Verbots an die Altergrenze von 21 Jahren. "Eine Koppelung an eine nur zweijährige Probezeit, die bei Erwerbern der Fahrerlaubnis A1 (für Krafträder, die bereits mit 16 Jahren erworben werden kann, Anm. d. Red) und bei Teilnehmern am Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17" bereits mit 19 Jahren beendet wäre, würde dem Zweck des Alkoholverbots unzureichend Rechnung tragen", so der Bundesrat. Außerdem wollen die Bundesländer, dass auch die Einnahme alkoholhaltiger Medikamente und Lebensmittel vom Verbot erfasst werden; die Gefährdungslage sei hier keineswegs reduziert.
Während die Bundesregierung die Koppelung des Verbots an das Alter im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen will, lehnt sie es ab, alkoholhaltige Medikamente und Lebensmittel in das Gesetz mit einzubeziehen - schließlich stelle "die bestimmungsgemäße Einnahme von Medikamenten in vielen Fällen die Fahreignung gerade erst her", so die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme. Ebenfalls sieht sie keine Probleme, auch den Alkoholkonsum während des Fahrens in das Gesetz mit aufzunehmen. Diese "Tatbestandsalternative der Aufnahme alkoholischer Getränke während der Fahrt ermöglicht auch den Nachweis mittels Zeugenbeweis", schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat Bedenken, dass die "Bußgeldbewehrung der Aufnahme alkoholischer Getränke während der Fahrt" verfassungswidrig ist. Diese sei der Verfassung nach nur zu ahnden, "wenn der Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit abstrakt gefährlich ist".
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