hib-Meldung
139/2007
Datum: 23.05.2007
heute im Bundestag - 23.05.2007
Koalition legt neues Verbraucherinformationsgesetz vor
16/5404) vorgelegt. Danach sollen
Verbraucherinnen und Verbraucher Zugang zu den bei den
Behörden vorhandenen Informationen im Anwendungsbereich des
Lebensmittel-Futtermittelgesetzbuches (LFGB) und des Weingesetzes
erhalten. Darüber hinaus werden die Fälle ausgeweitet, in
denen die Behörden von sich aus die Öffentlichkeit ohne
Namensnennung über marktrelevante Vorkommnisse informieren
soll. Zudem werden die Staatsanwaltschaften verpflichtet, die
Überwachungsbehörden vor der Einleitung eines
Strafverfahrens bei Verstößen gegen das LFGB oder das
Weingesetz zu unterrichten. Die Zahl der in der Öffentlichkeit
bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei der
Herstellung, Lagerung und Lieferung von Lebens- und Futtermitteln
hat in der letzten Zeit zugenommen, heißt es zur
Begründung. Die jüngsten Machenschaften wie
Umetikettierung und Handel mit verdorbenem Fleisch hätten die
Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland verunsichert und
das Vertrauen in die Sicherheit der Lebensmittel erschüttert.
Als Folge des Handelns einzelner Unternehmen könne die gesamte
Branche unter den ökonomischen Folgen leiden. Die Zahl der
aufgedeckten Fälle sei seit Ende 2005 höher als in den
zehn Jahren davor. Der vorliegende Gesetzentwurf sei ein zentraler
Baustein zur Vorbeugung und raschen Eindämmung von
Lebensmittelskandalen, so CDU/CSU und SPD.
Berlin: (hib/MIK) Die Koalitionsfraktionen haben einen
Gesetzentwurf für ein neues Verbraucherinformationsgesetz (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_139/03