hib-Meldung
140/2007
Datum: 23.05.2007
heute im Bundestag - 23.05.2007
Regierung drängt auf baldige Verabschiedung des Naturschutzgesetztes
16/5100) soll noch vor der parlamentarischen
Sommerpause beschlossen werden. "Es ist notwendig, dass wir hier
bald zu einem Abschluss kommen", erklärte die Vertreterin der
Bundesregierung und appellierte an die Abgeordneten, die
Änderung des Naturschutzgesetzes noch im ersten Halbjahr 2007
zu verabschieden. Die Gesetzesänderung, mit der zwei Vorgaben
des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) erfüllt werden
sollen, stellt aus Sicht der CDU/CSU eine Verbesserung des
Naturschutzes dar. Sie wies die Kritik, dass nationale Arten
dadurch keinen Schutz erhielten, als falsch zurück. Der
Vertreter der SPD sagte ebenfalls, dass das Gesetz den Naturschutz
verbessere, hob aber gleichzeitig hervor, dass es sich bei dem
Gesetz lediglich um eine kleine Novelle handele, um die vom EuGH
erstellten Kriterien in deutsches Recht umzusetzen. Wie später
auch die Regierungsvertreterin wies die SPD-Fraktion darauf hin,
dass alle weiteren Anträge zusammen mit dem anstehenden
Umweltgesetzbuch diskutiert werden sollen. Zuvor hatte die
Opposition einen Antrag für eine Anhörung zum
Bundesnaturschutzgesetz eingebracht, da es Punkte gebe, so der
Vertreter der FDP, die "klarer definiert werden müssen". Auch
nach Meinung der Fraktion Die Linke ist die kleine Novelle des
Gesetzes nicht EU-konform. Bündnis 90/Die Grünen
schlossen sich der Forderung an und begründeten dies "mit
einer ernsten Sorge, dass das, was vorliegt, nicht zu einer
Verbesserung führt". Als Kritikpunkte nannte ihre Vertreterin
unter anderem Ausnahmeregelungen beim Artenschutz für die
Länder, nicht bestimmte Rechtsbegriffe oder ein zu
weitreichendes Privileg für die Landwirtschaft.
Berlin: (hib/AS) Die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_140/05