Durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens Kosten sparen
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat hat deutlich gemacht, dass durch eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens (siehe hib-Ausgabe 177 vom 26. Juni 2007, Seite 2) sich große Einsparungen erzielen lassen. Wie die Länderkammer in einem entsprechenden Gesetzentwurf ( 16/5727) ausführt, würde der Abbau der Subventionierung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers allein mit bundesweit rund 198 Millionen Euro zu Buche schlagen. Hinzu kämen Umsatzsteuermehreinnahmen von knapp 113 Millionen Euro jährlich durch die künftige Umsatzsteuerpflicht der Gerichtsvollziehervergütung. Wie der Bundesrat weiter erklärt, müssten die Gerichtsvollzieher künftig kostendeckend arbeiten, um ihre Aufgaben in eigener wirtschaftlicher Verantwortung wahrnehmen zu können. Eine neue Gebühr werde eingeführt, die nur dann anfalle, wenn und soweit der Gläubiger befriedigt werden könnten. Ergänzend würden die vorhandenen Gebühren angemessen erhöht und die kostenrechtlichen Privilegien der öffentlichen Hand beseitigt. Die Bundesregierung hat bereits wissen lassen, dass sie den Gesetzentwurf nicht befürwortet.
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