Im Bundestag notiert: terroristische Straftäter
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung prüft derzeit auf der Grundlage der Koalitionsvereinbarung, wie organisatorisch nicht gebundene terroristische Straftäter besser erfasst werden können. Das macht sie in der Antwort ( 16/5820) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/5547) deutlich. Die in zwei Regionalzügen in Dortmund und Koblenz entdeckten Kofferbomben hätten gezeigt, dass diese Gefahr auch von ideologisch motivierten und gewalttätig agierenden Einzeltätern (oder Kleingruppen) ausgehen könne. Von einer Vorschrift im Strafgesetzbuch zur Bildung terroristischer Vereinigungen seien organisatorisch nicht gebundene Einzeltäter nicht erfasst.
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