FDP: Konflikt zwischen kommunaler Selbstverwaltung und EU-Vergaberecht
Berlin: (hib/VOM) Nach Auffassung der FDP-Fraktion wird das grundsätzlich verbriefte kommunale Selbstverwaltungsrecht in Deutschland durch das europäische Vergaberecht eingeschränkt. Wie es in einer Kleinen Anfrage ( 16/5990) heißt, stehe die Übertragung von öffentlichen Aufgaben von der Kommune auf eine andere Körperschaft wie etwa einen Zweckverband mit dem europäischen Vergaberecht nicht in Einklang. Dies sei sowohl die Auffassung des Europäischen Gerichtshofs als auch der EU-Kommission. Vielmehr müsse in solchen Fällen die Leistung europaweit ausgeschrieben werden. Nach Ansicht der Liberalen ist jedoch die Zusammenarbeit in Zweckverbänden vielfach nicht nur wegen der Effizienz geboten, sondern auch durch Bundes- und Landesrecht gedeckt. Allerdings dürften Zweckverbände nicht Aufgaben wahrnehmen, die ebenso gut von Privaten erbracht werden können. Aufgaben, welche die Kommunen im Zuge ihrer Daseinsvorsorge leisten müssen, seien von den Anforderungen des Vergaberechts auszunehmen, so die FDP. Dies bedeute aber auch, die Daseinsvorsorge auf einen Kernbereich zu beschränken.
Die Regierung soll darlegen, ob sie es mit dem Grundgesetz für vereinbar hält, dass die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Zweckverbände oder ähnliche Formen der Zusammenarbeit zwischen Kommunen europaweit ausgeschrieben werden müssen. Gefragt wird ferner, was die Regierung unternimmt, um das Recht der kommunalen Selbstverwaltung im Zusammenhang mit dem europäischen Vergaberecht zu schützen. Die Abgeordneten erkundigen sich auch nach der "Gefahr", dass öffentlich-private Partnerschaften durch das Vergaberecht nicht mehr möglich sind, weil die Leistungen regelmäßig ausgeschrieben werden müssten. Schließlich will die Fraktion erfahren, ob die Regierung Ausnahmen von der Pflicht zur Ausschreibung bei Aufgaben der Daseinsvorsorge für notwendig hält und welche Aufgaben sie konkret dazu zählt.
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