Regierung hält Aussteuerungsbetrag für wirkungsvoll
Berlin: (hib/MPI) Die Bundesregierung hält den so genannten Aussteuerungsbetrag trotz seiner angekündigten Abschaffung für ein sinnvolles Steuerungsinstrument. Mit dem Aussteuerungsbetrag werde ein Anreiz für die Bundesagentur für Arbeit (BA) geschaffen, möglichst frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit ein Arbeitsloser nicht ins Arbeitslosengeld II rutscht, schreibt die Regierung in ihrer Antwort ( 16/6119) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 16/5988). Weiter heißt es: "Die BA hat die Möglichkeit, die Höhe des Betrages durch eine schnelle Integration der Arbeitslosen direkt zu beeinflussen." Der Rückgang des Aussteuerungsbetrages sei ein "Indiz für die positive Steuerungswirkung des Aussteuerungsbetrages". Die Neuzugänge beim Alg II hätten sich von Januar 2006 bis Februar 2007 von rund 32.000 um ein Drittel auf etwa 20.000 im Februar 2007 verringert. Der Aussteuerungsbetrag sei von 783 Millionen Euro im vierten Quartal 2005 auf 496 Millionen Euro im vierten Quartal 2006 gesunken.
Die BA muss für jeden Arbeitslosen, der länger als zwölf Monate ohne Job bleibt und damit in das Arbeitslosengeld II (Alg II) wechselt, eine Ausgleichsabgabe von rund 10.000 Euro an den Staat überweisen. Die Regierung erläutert, am 4. Juli habe das Bundeskabinett beschlossen, den Aussteuerungsbeitrag zum 1. Januar 2008 abzuschaffen. Im Gegenzug solle die BA "an den Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die in einem Gesamtbudget veranschlagt werden, zur Hälfte in Form eines Eingliederungsbeitrags beteiligt werden".
In der Antwort wird eingeräumt, dass die Sozialpartner in der Selbstverwaltung der BA die Rechtmäßigkeit des Aussteuerungsbetrages bezweifeln. "Die Sozialpartner vertreten die Auffassung, dass der Aussteuerungsbetrag Fehlanreize setze und bestreiten die Steuerungswirkung", heißt es. Gelder der Beitragszahler dürften aus ihrer Sicht nicht für den allgemeinen Staatshaushalt zweckentfremdet werden. Indem die Ausgleichsabgabe aus Beitragsmitteln an den Bund gezahlt werde und in das allgemeine Steueraufkommen fließe, liege eine verfassungswidrige Mischfinanzierung öffentlicher Aufgaben vor, referiert die Regierung die Position der Sozialpartner und weist zugleich darauf hin, dass sie diese Position nicht teile. Dem Gesetzgeber stehe es frei, im Rahmen der Arbeitsförderung Anreizinstrumente zu schaffen. Darüber hinaus würden "Beitragsmittel nicht zweckentfremdet", denn der Bund beteilige sich an den Kosten der Arbeitsförderung, der dem Gegenwert von einem Prozent des Mehrwertsteueraufkommens entspreche. "Dieser Betrag übersteigt den Betrag Aussteuerungsbetrages erheblich", so die Regierung.
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