Regierung: Keine Zweifel an Identitätsfeststellungsverfahren
Berlin: (hib/SUK) Zwischen 2000 und 2006 sind insgesamt 452 Menschen nach Guinea abgeschoben worden. In diesem Jahr haben bereits zwei Anhörungen für mutmaßliche guineische Staatsangehörige in Zusammenarbeit mit Vertretern des Außen- und Sicherheitsministeriums von Guinea stattgefunden. Informationen über konkrete Planungen für Abschiebungen der Personen, die dabei angehört wurden, sind derzeit nicht bekannt. Das berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 16/6528) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ( 16/6359). Die Linke hatte in ihrer Anfrage "fragwürdige Methoden der Identitätsfeststellung" bemängelt. Für die Bundesregierung allerdings "bestehen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit" des Verfahrens der guineischen Sicherheitskräfte. Soweit bekannt sei, würden die mutmaßlich guineischen Staatsangehörigen zu ihrer Herkunft, ihrem letzten Wohnort und ihren Sprachkenntnissen befragt.
Gefragt nach Schleuservorwürfen gegen einen Leiter der guineischen Delegation von Sicherheitskräften, der im März in der zentralen Ausländerbehörde in Dortmund zu Identifizierungen anwesend war, teilt die Regierung mit, die Staatsanwaltschaft Düsseldorf setze Ermittlungen wegen "Menschenhandels, Urkunds- und Schleusungsdelikten" gegen ihn fort. Konsequenzen aus dem Fall habe die Regierung nicht zu ziehen, da Einladungen der Delegationsmitglieder durch die Länderbehörden erfolgen würden.
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