hib-Meldung
290/2007
Datum: 12.11.2007
heute im Bundestag - 12.11.2007
Anhörung zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe
16/1994) schlägt vor, die Leistungen der
Prozesskostenhilfe "auf das verfassungsrechtlich gebotene
Maß" zu begrenzen. Daher sei eine "angemessene Erhöhung"
der Eigenbeteiligung der Bürger notwendig. Diejenigen, deren
Einkommen und Vermögen über das im Sozialhilferecht
definierte Existenzminimum hinausgehe, sollten Prozesskostenhilfe
künftig nur noch als Darlehen erhalten, das vollständig
zurückzuzahlen sei. Zum anderen, so die Länderkammer,
würden die Voraussetzungen für die Bewilligung von
Prozesskostenhilfe korrigiert, um der missbräuchlichen
Inanspruchnahme entgegenzuwirken. Zu der Anhörung sind geladen
Helmut Büttner, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht a.D.
aus Sankt Augustin; Udo Geiger, Richter am Sozialgericht Berlin;
Wilfried Hamm, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht aus
Potsdam; Elmar Herrler, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht
Nürnberg und Mitglied des Präsidium des Deutschen
Richterbundes; Professor Christian Hillgruber, Rheinische
Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn (Institut für
Öffentliches Recht); Klaus Kohlmann, Richter am Amtsgericht
aus Nürnberg; Professor Karl-Dieter Pardey, Direktor am
Amtsgericht aus Peine; Eberhard Stilz, Präsident des
Oberlandesgerichtes Stuttgart und Präsident des
Staatsgerichtshofes für das Land Baden-Württemberg und
Wolfram Viefhues, Richter am Amtsgericht aus Gelsenkirchen. Die
Anhörung beginnt um 14 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal 4.300.
Anmeldung unter rechtsausschuss@bundestag.de.
Berlin: (hib/BOB) Die Begrenzung der Aufwendungen der
Prozesskostenhilfe ist am Mittwoch, 14. November, Thema einer
öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Ein
entsprechender Gesetzentwurf des Bundesrates (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_290/02