hib-Meldung
299/2007
Datum: 15.11.2007
heute im Bundestag - 15.11.2007
FDP will Opfer von Straftaten stärken
16/7004). Sie hebt hervor, Opfer einer Straftat
zu werden gehöre zu den schlimmsten Erfahrungen eines
Menschen. Im Strafverfahren müsse daher ein möglichst
schonender Umgang mit Gewaltopfern im Vordergrund stehen. Ferner
müssten alle bestehenden Instrumente im Opferschutz darauf
untersucht werden, ob sie minderjährigen Opfern von Straftaten
und deren Angehörigen "zeitnah und angemessen" Hilfe
gewähren. In das Opferentschädigungsgesetz (OEG), so die
FDP-Fraktion weiter, sei ein Passus aufzunehmen, der es
Behörden ermöglicht, schnell und unbürokratisch
Mittel für notwendige ärztliche und psychologische
Behandlungen bereitzustellen. Ferner gelte es, die finanziellen
Grundlagen für Opferhilfeorganisationen zu verbessern, so die
Liberalen weiter. Geldstrafen müssten teilweise auf dem Konto
einer anerkannten gemeinnützigen Einrichtung der Opferhilfe
landen. Dafür seien die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen. Der Anspruch aus dem OEG sei auch auf diejenigen
Fälle zu erweitern, in denen deutsche Staatsangehörige,
Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten sowie Ausländer mit
einem gesicherten Aufenthaltsstatus in Deutschland Opfer von
Gewalttaten im Ausland geworden sind.
Berlin: (hib/BOB) Der Katalog von Straftaten, bei denen ein
Opferanwalt auf Staatskosten tätig wird, soll erweitert
werden. Auch bei Delikten wie schwerer Körperverletzung,
schwerem Raub, räuberischer Erpressung sowie erpresserischem
Menschenraub und Geiselnahme sollen Opfer sich vor Gericht ohne
wirtschaftliches Risiko von einem Rechtsanwalt vertreten lassen.
Das fordert die FDP-Fraktion in einem Antrag (
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Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_299/05