Regierung will Dienstrecht für Beamte neu regeln
Berlin: (hib/SUK) Beamte müssen sich auf Veränderungen einstellen: Die Bundesregierung will die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes stärken und hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts ( 16/7076) vorgelegt. Darin heißt es, man wolle für die Beamten das "Leistungsprinzip" durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit und die Erweiterung des Kreises der Führungsämter auf Probe stärken und den altersbezogenen Aufstieg durch "Wegfall des überkommenen Besoldungsdienstalters" ablösen sowie die Grundgehaltstufen neu strukturieren. Auch für Beamte soll nun das Pensionseintrittsalter stufenweise wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 angehoben werden. Außerdem sollen sie zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen "zum Erwerb einer neuen Laufbahnbefähigung bei organisatorischen Veränderungen" verpflichtet werden. Ziel des Entwurfs ist es zudem, die Verwaltung "leistungsfähiger, serviceorientierter, wirtschaftlicher und innovativer" zu machen sowie "überflüssige Bürokratie und Regelungsdichte" abzubauen.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.