hib-Meldung
319/2007
Datum: 12.12.2007
heute im Bundestag - 12.12.2007
Behörden sollen das Recht zur Anfechtung einer Vaterschaft bekommen
16/3291) fand die Zustimmung der
Regierungsfraktionen. Die Opposition stimmte geschlossen gegen die
Vorlage. Am morgigen Donnerstag soll der Gesetzentwurf vom Plenum
des Bundestages verabschiedet werden. Die Regierung hatte
ausgeführt, der Verdacht, dass eine Vaterschaft nur
vorgetäuscht sei, liege dann nahe, wenn weder eine
familiäre Vater-Kind-Beziehung noch eine biologische
Vaterschaft der Fall sei. Oft bräuchten die Männer, die
eine solche Vaterschaft übernähmen, keine
Unterhaltspflicht zu fürchten, weil sie selbst zu wenig Geld
hätten. Die Länder sollten bestimmen, welche
öffentliche Stelle die Möglichkeit bekomme, die
Anerkennung der Vaterschaft vor Gericht anzufechten. Ferner solle
das Jugendamt beteiligt werden.
Berlin: (hib/BOB) Behörden sollen das Recht bekommen, Gerichte
anzurufen, wenn sie den Verdacht haben, dass ein deutscher Mann
lediglich formal die Vaterschaft für ein Kind übernommen
hat, um die Mutter vor der Ausweisung zu bewahren. Dies hat der
Rechtsausschuss am Mittwochmorgen beschlossen. Ein Gesetzentwurf
der Bundesregierung (
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Saskia Leuenberger
Redaktionsmitglieder: Dr. Bernard Bode, Claudia Heine, Sebastian
Hille, Michael Klein, Hans-Jürgen Leersch, Dr. Volker
Müller, Monika Pilath, Annette Sach, Bernadette Schweda,
Alexander Weinlein, Siegfried F. Wolf
Haben Sie inhaltliche Fragen?
Inhaltliche Fragen richten Sie bitte an die Initiatoren (Fraktionen, Bundesregierung) der jeweiligen parlamentarischen Vorlage. Die Telefonnummer finden Sie auf den entsprechenden Web-Seiten.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_319/02