hib-Meldung
323/2007
Datum: 13.12.2007
heute im Bundestag - 13.12.2007
Wahlprüfungsgesetz soll angepasst werden
16/7463) vor. Damit soll das Gesetz der Praxis
angepasst werden. So mache der Wahlprüfungsausschuss seit
langem von der durch das Wahlprüfungsrecht eingeräumten
Möglichkeit Gebrauch, von einer mündlichen Verhandlung
abzusehen, wenn der Einspruch unzulässig oder offensichtlich
unbegründet ist, heißt es. Eine mündliche
Verhandlung soll dem Entwurf zufolge künftig nur dann
anberaumt werden, wenn von ihr eine weitere Förderung des
Verfahrens zu erwarten ist
Berlin: (hib/MAR) Bei der Vorbereitung der Entscheidungen des
Deutschen Bundestages zu Wahleinsprüchen soll künftig auf
eine mündliche Verhandlung verzichtet werden können. Dies
sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP zur
Änderung des Wahlprüfungsgesetzes (
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http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_323/02