NPD erhält Abschlagzahlung nur gegen Sicherheit
Der Präsident der Deutschen Bundestages zahlt der NPD den nach dem Parteiengesetz zum 15. November fälligen 4. Abschlag in Höhe von 277 000 Euro nur gegen eine Sicherheitsleistung aus. Grund dafür sind wesentliche Fehler in den Rechenschaftsberichten der NPD für die Jahre 1997 und 1998, die voraussichtlich zu einer Rückzahlungsverpflichtung der Partei in Höhe von 870 000 Euro führen werden.
Nach den Feststellungen der Steuerfahndung des Finanzamtes Gera, der Staatsanwaltschaft und des Amtsgerichts Erfurt hat der damalige NPD-Vorsitzende des Landesverbandes Thüringen seit 1996 über mehrere Jahre in großem Umfang falsche Spendenbescheinigungen ausgestellt, deren Beträge zum großen Teil in die NPD-Rechenschaftsberichte des jeweils folgenden Jahres entsprechend verbucht wurden. Nach Abschluss der Strafverfahren mit dem Urteil des Schöffengerichts Erfurt vom 1. Juni 2006 (Az.: 304 Js 14356/00 421 Ls) waren die Auswirkungen des Falles am Maßstab des Parteiengesetzes zu prüfen.
Nach der von einem Wirtschaftsprüfer testierten Prüfung der Partei sind im Rechenschaftsbericht 1997 die „Zuwendungen natürlicher Personen“ in Höhe von 109 502 DM bzw. um sechs Prozent unrichtig ausgewiesen. Im Rechenschaftsbericht 1998 sind entsprechend 329 515 DM bzw. zehn Prozent falsch ausgewiesen. Der Umfang dieser Unrichtigkeiten ist so erheblich, dass die Rechenschaftsberichte nach dem damals geltenden und auch heute noch anzuwendenden Recht wesentlich nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Da nach dem damaligen Recht staatliche Mittel nur festgesetzt und ausgezahlt werden durften, wenn der Rechenschaftsbericht für das jeweilige Vorjahr inhaltlich den gesetzlichen Vorschriften entsprach, war die für die NPD erfolgte Festsetzung und Auszahlung der Parteienfinanzierung für die Jahre 1998 und 1999 in Höhe von 587 000 DM und 1 164 000 DM rechtswidrig. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist beabsichtigt, unter Aufhebung der erfolgten Festsetzungen den Bundesanteil in Höhe von insgesamt ca. 870 000 Euro von der Partei zurückzufordern.
Der NPD ist im Rahmen ihres Anhörungsrechts Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Zur Sicherung der Rückforderung ist der zum 15. November fällige Abschlag mit einer entsprechenden Sicherheitsauflage versehen worden.
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