Pressemitteilung
Datum: 26.06.2007
Pressemeldung des Deutschen Bundestages -
26.06.2007
Hinweis für die Presse - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten
Aus Anlass der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (4. Juli 2007) zu den Klagen von Abgeordneten gegen die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten, hat der Deutsche Bundestag auf seiner Internetseite unter
www.bundestag.de/mdb/nebentaetigkeit/rueckbl.html
alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt.
Herausgeber
Deutscher Bundestag, PuK 1 - Referat Presse - Rundfunk - FernsehenDorotheenstraße 100, 11011 Berlin
Tel.: (030) 227-37171, Fax: (030) 227-36192
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/presse/2007/pz_070626