Lammert zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Verhaltensregeln von Bundestagesabgeordneten
Hinweis: Auch als O-Ton verfügbar
Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert erklärt zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten:
„Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts werde ich - wie angekündigt - unverzüglich die mir von den Abgeordneten angezeigten Angaben über Tätigkeiten und Einkünfte neben dem Mandat nach Maßgabe der Verhaltensregeln veröffentlichen.
Die Verpflichtung zur Offenlegung von beruflichen Verbindungen und Verpflichtungen der Abgeordneten ist im Grundsatz unstreitig. Einzelne Regelungen zur Anzeige und Veröffentlichung sind dagegen politisch umstritten und 2005 im Bundestag mehrheitlich entschieden worden. Die denkbar knappe Entscheidung des obersten deutschen Gerichtes bestätigt die Verfassungsmäßigkeit der Verhaltensregeln und verdeutlicht zugleich, dass auch ihre rechtliche Würdigung unterschiedlich beurteilt wird.
Die Entscheidung und ihre Begründung ist für niemanden Grund zur Genugtuung, sie gibt vielmehr Anlass für alle Beteiligten, über Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirkung der einzelnen Angaben und ihrer Veröffentlichung noch einmal sorgfältig nachzudenken.“
Hinweis: Die Erklärung des Bundestagspräsidenten kann als O-Ton abgerufen werden:
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/nebentaet/lammert_mp3.mp3
http://www.bundestag.de/aktuell/archiv/2007/nebentaet/lammert_wma.wma
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