Wirtschaft und Arbeit. Ein Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Ausweisung von Natura-2000-Gebieten in der so genannten ausschließlichen Wirtschaftszone in der deutschen Nordsee hat den Wirtschaftsausschuss am 28. Januar beschäftigt. Die Ausweisung dieser Gebiete geht auf die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU zurück und wird vom Bundesamt für Naturschutz mit Zustimmung des Bundesumweltministeriums vorgenommen. Das Auswahlverfahren für drei Schutzgebiete sei noch nicht abgeschlossen, hieß es. Wirtschaftliche Auswirkungen ließen sich daher nur bedingt abschätzen. In jedem Fall würden künftige Pläne und Projekte auf ihre Verträglichkeit geprüft werden müssen. Genehmigungen, etwa zur Förderung von Erdöl und Erdgas, setzten dann voraus, dass diese Gebiete nicht erheblich beeinträchtigt werden. Eine Genehmigung wäre dennoch möglich, wenn dies aus zwingenden Gründen erforderlich ist, etwa weil ansonsten die Versorgungssicherheit gefährdet wäre. Das Bundeswirtschaftsministerium vertritt die Auffassung, dass die Versorgungssicherheit bei der Ausweisung von Schutzgebieten in der Nordsee weiterhin gewährleis-tet werden kann.
Nach Aussage der CDU/CSU geht es dabei auch um Eingriffe in die Verfügbarkeit von Rohstoffen. Die Ausweisung dieser Schutzgebiete bringe Beschränkungen im Baubereich mit sich und habe Auswirkungen auf den Betriebsablauf und auf die Eigentümer. Aus Sicht der FDP lassen sich die Auswirkungen derzeit noch nicht überblicken. Das Thema solle wieder auf die Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses gesetzt werden.