Verbraucherschutz. Der Bundestag hat am 12. Februar auf Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses ( 15/2231) den von der Bundesregierung vorgelegten Tierschutzbericht 2003 ( 15/723) zur Kenntnis genommen und einen diesbezüglichen Entschließungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von CDU/CSU und FDP angenommen. Entschließungsanträge von Union und Liberalen zum Bericht fanden dagegen keine Mehrheit.
Die Koalitionsfraktionen fordern die Regierung in ihrer Entschließung unter anderem auf, auf eine zügige Verabschiedung der EU-Tiertransportverordnung zu dringen. Verbesserungen zum vorgelegten Verordnungsentwurf seien dabei insbesondere bei den maximalen Transportzeiten und bei der Kontrolle der Transportbedingungen erforderlich.
Darüber hinaus soll sich die Regierung nach dem Willen der Koalitionsfraktionen für eine Minimierung von Tierversuchen auf nationaler und internationaler Ebene einsetzen. Hierzu sollten Alternativmethoden zum Tierversuch gefördert und anerkannt und Referenzdatenbanken eingerichtet werden.
Die Union hatte in ihrem Antrag unter anderem verlangt, die Schweinehaltungsverordnung im europäischen Konsens so zu gestalten, dass sie einerseits dem Tierschutz gerecht wird, andererseits aber auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirte wahrt und ein Abwandern der Schweinehaltung ins Ausland verhindert.
Des Weiteren sollte die Durchführung des Schächtens im Rahmen einer bundesweiten Rechtsverordnung so geregelt werden, dass dieses nur in begründeten Ausnahmefällen zugelassen wird. Die Liberalen hatten in ihrem Antrag unter anderem gefordert, das Arzneimittelgesetz durch eine Novellierung tier- und verbraucherfreundlicher zu gestalten. Zudem sollte die Haltung von exotischen Zirkustieren strenger kontrolliert und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz strenger geahndet werden.
Mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt hat der Bundestag am 12. Februar auf Empfehlung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ( 15/2233) auch einen Antrag der CDU/CSU ( 15/1210), in dem die Fraktion die Regierung unter anderem aufgefordert hatte, Rechtslücken bei der bundeseinheitlich wirksamen Bekämpfung von Tierseuchen zu schließen und das Tierseuchengesetz entsprechend anzupassen. Es sei notwendig, die Regelungen bundesrechtlich im Tierseuchengesetz zu verankern, da eine Vielzahl landwirtschaftlicher Betriebe über die innerdeutschen Landesgrenzen hinweg agiert, so die Antragsteller.
Des Weiteren sollte den Behörden zukünftig ermöglicht werden, verbindliche Vorgaben für die Tötung der Bestände von Betrieben mit direktem Tierkontakt zu Verdachts- und Ausbruchsfällen und verbindliche Anordnungen zur Präventivtötung aller empfänglichen Tiere dieser Betriebe treffen zu können, hatte die Union gefordert. pot