Wirtschaft und Arbeit. Die Bundesregierung lehnt einen Vorschlag des Bundesrates ab, die Ende 2002 ausgelaufene Regelung über die Zulassung ausländischer Haushaltshilfen wieder einzuführen. Dies geht aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer ( 15/2541) zu dem Gesetz der Regierung über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung ( 15/2378) hervor.
Der Bundesrat hatte in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass bis Ende 2002 ausländischen Hilfskräften für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen die Aufnahme einer versicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung bis zu drei Jahren ermöglicht worden war. Voraussetzung sei gewesen, dass die Haushaltshilfen aufgrund einer Absprache der damaligen Bundesanstalt für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt wurden. Solche Absprachen seien mit den Arbeitsverwaltungen der osteuropäischen EU-Beitrittsländer getroffen worden.
Nach Auffassung des Bundesrates hatte sich diese Regelung bewährt. Sie habe dazu beigetragen, dass pflegebedürftige Angehörige vorrangig in den Familien betreut werden konnten. Vor allem in Haushalten mit Schwerstpflegebedürftigen, die zum Teil eine Betreuung und Versorgung rund um die Uhr benötigten, hätten diese ausländischen Hilfskräfte wichtige Unterstützung geleistet.
Es sei zu erwarten, dass dieser Bedarf aufgrund der demographischen Entwicklung weiter zunehmen werde. Die Regelung sei Ende 2002 ausgelaufen, weil zum 1. Januar 2003 das Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes erwartet worden sei. Dieses Gesetz sei jedoch bislang nicht in Kraft getreten. Zugleich bestehe aber der Bedarf an ausländischen Hilfskräften für hauswirtschaftliche Arbeiten in Haushalten mit Pflegebedürftigen weiter. Die zeitliche Befristung solle daher bis Ende 2004 verlängert werden, heißt es in der Stellungnahme. Der Bundesrat hatte daher entsprechende Änderungen der Anwerbestoppausnahmeverordnung und der Arbeitsaufenthalteverordnung verlangt.
Die Bundesregierung erinnert jedoch in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats an das Ziel des zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, die Übergangsregelungen des EU-Beitrittsvertrags zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in deutsches Recht umzusetzen. Die Frage der Neuzulassung von Arbeitskräften für bestimmte Sektoren oder Qualifikationen könne aus dem Paket des Zuwanderungsrechts aber auch dann nicht herausgelöst werden, wenn es sich überwiegend um Arbeitskräfte aus den Beitrittsstaaten handele.
Die Bundesregierung will daher nach eigener Aussage im Rahmen des Verordnungsrechts zum Zuwanderungsgesetz erneut prüfen, ob ausländische Haushaltshilfen wieder zugelassen werden sollen.