Recht. Die FDP will einen Volksentscheid über eine europäische Verfassung herbeiführen und hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf ( 15/2998) vorgelegt, mit dem auch das Grundgesetz geändert werden soll. Darin soll es einen neuen "Absatz 1a" geben, nach dem ein Volksentscheid dann gültig ist, wenn mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten seine Stimme abgibt. Die Regelung durch ein Bundesgesetz bedürfe der Zustimmung des Bundesrates. Die FDP betont, der aktuelle Vorschlag zur EU-Verfassung sei ein bedeutender Reformschritt und stelle entscheidende Weichen für die Zukunft. Zusätzlich zur Ratifikation durch die EU-Mitgliedstaaten müsse den Bürgern bei einer so grundlegenden Entwicklung die Möglichkeit gegeben werden, sich durch Volksentscheid zum EU-Verfassungsentwurf zu bekennen. Wenn die künftige EU nicht nur eine Union der Staaten, sondern auch der Bürger sein wolle, wäre ein Verfassungstext ohne ausdrückliche Zustimmung der Bürger nicht ausreichend legitimiert, heißt es in der Begründung. bob