Gesundheit und Soziale Sicherung. Die Koalition will die Vorschriften zur Rentenversicherungspflicht Selbstständiger in Handwerksbetrieben an die jüngste Handwerksnovelle anpassen. In einem Gesetzentwurf ( 15/3443) heißt es, es solle weiterhin Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nur für diejenigen bestehen, die ein Handwerksgewerbe nur bei Nachweis bestimmter Qualifikationsanforderungen ausüben dürfen. Personen, die die handwerksrechtlichen Qualifikationsanforderungen nicht erfüllen und nach dem neuen Handwerksrecht in die Handwerksrolle eingetragen sind, sollen dagegen nicht unter die Versicherungspflicht fallen.
Nach Angaben von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind etwa zehn Prozent der bisherigen zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe durch die zu Beginn dieses Jahres in Kraft getretene Novelle zulassungsfrei geworden. Infolge des Gesetzentwurfs werden rund 10.000 der bisher rentenversicherungspflichtigen Handwerker künftig nicht mehr der Versicherungspflicht unterliegen. Bei einem monatlichen Beitrag von 300 Euro ergebe sich somit ein Beitragsausfall von rund 36 Millionen Euro jährlich. Die Novelle der Handwerksordnung war zu Beginn des Jahres in Kraft getreten.
Damit ist für die Führung einer Reihe von Handwerksgewerben das Erfordernis aufgegeben worden, besondere Qualifikationen nachweisen zu müssen. Auch müssen die Inhaber eines Handwerksbetriebes nicht mehr die erforderlichen handwerksrechtlichen Qualifikationen erfüllen. Ein Handwerksgewerbe kann nun auch dann geführt werden, wenn lediglich ein im Unternehmen beschäftigter Betriebsleiter diese Qualifikation besitzt.